Kontakte

  • Rechtsschutz sowie Beistand, Vertretung und Verteidigung vor Gericht für die Rechtssubjekte laut Absatz 1 Buchstabe a) samt den dazugehörigen Organen, Verwaltern und Bediensteten, soweit dies nicht einem anderen Funktionsbereich obliegt
  • verwaltungsrechtliche Beratung, soweit diese nicht einem anderen Funktionsbereich obliegt
  • Gutachten über Vergleiche und über die Auflassung von Verfahren, soweit diese nicht einem anderen Funktionsbereich obliegen
  • Kundmachung der Landesgesetze und Erlass der Durchführungsverordnungen des Landes sowie deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Region
  • Stellungnahme zur Kohärenz der Vergütung der Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten
  • Zahlung der Rechnungen für externe Verteidigung und Sachverständige, soweit dies nicht einem anderen Funktionsbereich obliegt